Tarifverträge und Mindestlöhne in der Elektrobranche

Leiharbeit, auch Zeitarbeit, Personalleasing oder Arbeitnehmerüberlassung genannt, bezeichnet das Beschäftigen von Arbeitskräften auf Zeit. Auch in der Elektrobranche ist dies eine äußerst beliebte Option, um kurzfristig qualifiziertes Personal in das eigene Unternehmen zu holen.

Was ist dabei zu beachten, welche Tarifverträge und Mindestlöhne gibt es für Elektrofachkräfte, die als Zeitarbeiter beschäftigt werden? Hier finden Sie es heraus! 

Leiharbeit Elektriker – Vorteile und Abläufe

Elektrofachkräfte gehören zu den am meisten entliehenen Fachkräften in Deutschland. Das liegt zum einen daran, dass auch in der Elektrobranche ein akuter Fachkräftemangel herrscht. Personalleasing aus Osteuropa stellt somit eine ausgezeichnete Option dar, um trotzdem an qualifizierte Elektrofachkräfte zu kommen.

Durch die Arbeitnehmerüberlassung können auch Projektspitzen schnell und flexibel entlastet oder Personalausfall kompensiert werden. Außerdem stellen Leiharbeiter, auch Elektriker, eine kostengünstige Alternative zu Festangestellten dar. Unternehmen, die Elektrofachkräfte als temporäre Arbeitskräfte beschäftigen möchten, müssen einige Dinge beachten. 

Generell bedeutet Personalleasing, dass die Arbeitnehmer nicht direkt im eigenen Unternehmen angestellt werden, sondern von einem dritten Unternehmen (dem Arbeitgeber) entliehen werden. Das Unternehmen, das Arbeitnehmer entleiht, wird als Entleiher bezeichnet.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Voraussetzungen für die Überlassung von Arbeitnehmern – auch von Elektriker-Leiharbeitern. 

Zu den Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung gehört ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Er wird zwischen den Parteien abgeschlossen und regelt alle Rahmenbedingungen. 

Eine weitere Voraussetzung ist der Grundsatz der Gleichstellung, der besagt, dass Leiharbeiter und Stammpersonal gleichgestellt sein müssen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Tarifverträge und Mindestlöhne in der in der Elektrobranche

Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seiner Webseite mitteilt, gelten “[die] Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit für rund 98 Prozent der insgesamt ca. 816.000 Leiharbeiter*innen in ganz Deutschland.”

Unter die 98 Prozent fallen alle Leiharbeiter, die “bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist oder – ohne Mitglied zu sein – eines der beiden Tarifwerke anwendet.”

Mit anderen Worten: Wenn Ihr Unternehmen in eine dieser Kategorien fällt, dann müssen Sie Ihre Leiharbeiter nach den Tarifverträgen der Branche bezahlen.

Weitere Informationen stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf seiner Webseite zur Verfügung. Laut DGB beträgt der Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk seit dem 1. Januar 2024 13,95 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 14,41 Euro.

Außerdem kann die aktuelle Tarifkarte von IG Metall unter diesem Link heruntergeladen werden. Sie enthält alle Entgelte und Zuschläge in der Elektroindustrie. 

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Elektriker als Leiharbeiter einstellen – Lohnt es sich?

Schlussendlich stellt sich also die Frage: Lohnt es sich, Fachkräfte aus der Elektrobranche als Leiharbeiter einzustellen? 

Wie bereits erläutert, hat das Beschäftigen von Zeitarbeitskräften viele Vorteile: Flexibilität, Kosteneffizienz und die Möglichkeit, kurzfristig an qualifiziertes Personal zu kommen. Diese Vorteile treffen auch auf die Elektrobranche zu. Für Unternehmen, die kurzfristig Elektrofachkräfte benötigen, stellen Elektriker-Leiharbeiter also eine sehr attraktive Option dar. 

Die Tarifverträge, die es in Deutschland in der Elektrobranche gibt, betreffen auch Zeitarbeiter. Somit wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen. 

Um den rechtskonformen und effizienten Ablauf des Entleihnes von Elektrikern zu garantieren, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Personaldienstleister.  

Leiharbeiter Elektriker finden – mit uns als Personaldienstleister

Zeitarbeit International ist seit 25 Jahren auf Personalleasing von Fachkräften aus allen möglichen Branchen spezialisiert. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner an der Seite. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem starken Netzwerk an Partner in vielen osteuropäischen Staaten können wir garantieren, dass die von uns vermittelten Arbeitnehmer fachlich und sprachlich qualifiziert sind.

Wenn Sie also Elektrofachkräfte temporär beschäftigen oder allgemeine Informationen zu Personalleasing aus Osteuropa haben möchten, so zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Wir beantworten auch all ihre Fragen zur Leiharbeit von Elektrikern.

Unser Expertenteam freut sich auf Ihre Anfrage!