Bekomme ich in der Zeitarbeit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld?

Was wird in diesen Tarifverträgen über das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld in der Zeitarbeit gesagt? Eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit wird durch Tarifverträge geregelt. Insbesondere der Bundesverband der Arbeitgeber der Personaldienstleister macht das über Manteltarifverträge. Der Verband der Deutschen Zeitarbeitsunternehmen, iGZ, enthält in seinen Tarifverträgen Bedingungen zum Weihnachts- und Urlaubsgeld für Leiharbeitnehmer. Diese Regelungen gelten für Leiharbeiter, deren Arbeitsverhältnisse unter diese Tarifverträge fallen. Hier besprechen wir dieses Thema.

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Welche Unterschiede gibt es beim Weihnachtsgeld zwischen iGZ- und BAP-Tarifverträgen?

Trotz der weiten Übereinstimmung in Hinsicht Inhalt und Richtlinien bestehen in individuellen Tarifverträgen im Detail kleine, aber feine Unterscheidungsmerkmale, die Zeitarbeitnehmer kennen sollten. Insbesondere die Schicht am Stichtag, die Modalitäten der Auszahlung und eine mögliche Schonfrist bei Teilzahlungen können sich je nach Tarifvertrag unterscheiden. Während die festgelegte Höhe der Gehälter und die Zeitspanne der Betriebszugehörigkeit meist unumstritten sind, kann eine Differenzierung im Zeitpunkt der Auszahlung existieren. Der iGZ-Tarifvertrag sieht sogar vor, dass die Zahlungszeiträume je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit unterschiedlich ausfallen.

Darüber hinaus behalten einzelne Leiharbeitsfirmen auch die Option zusätzlicher „Grundzahlungen“, die nicht vertraglich festgelegt sind. Hierbei handelt es sich jedoch nicht nur um ungleiche Zeiträume der Leistungen, sondern teilweise um andere Kriterien der Kundenunternehmen. Ein genauer Blick in den Firmen- und Kundenvertrag lohnt sich insbesondere für Leiharbeitskräfte aus dem Bereich Leiharbeit Osteuropa, in dem die Einsätze häufiger wechseln. Im Zweifelsfall sprechen Sie daher mit dem Tarifanbieter, um den realistischen Betrag besser einschätzen zu können.

Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf Sonderzahlungen?

Voraussetzung für die Auszahlung des Weihnachtsgeldes und des Urlaubsgeldes sind 3 Punkte, die erfüllt sein müssen:

  • Beschäftigungsdauer: Sie müssen mindestens sechs Monate ununterbrochen bei Ihrem Zeitarbeitgeber beschäftigt sein.
  • Ungekündigtes Arbeitsverhältnis: Zum Zeitpunkt der Auszahlung darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt sein.
  • Stichtage: Mit dem 30. Juni und dem 30. November eines jeden Jahres sind entscheidende Stichtage festgelegt. Für das Urlaubsgeld ist der 30. Juni, für das Weihnachtsgeld der 30. November ausschlaggebend.
    Diese Punkte sind klar im Tarifvertrag beschrieben und gelten für die Mehrheit der Zeitarbeitsverhältnisse.

Wie hoch sind Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in der Zeitarbeit?

Die Höhe der Sonderzahlungen ist gestaffelt und hängt von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ab:

  • Nach 6 Monaten: 200 € brutto
  • Im 2. und 3. Jahr: 300 € brutto
  • Ab dem 4. Jahr: 400 € brutto

Diese kumulierten Beträge für Urlaubs-und Weihnachtsgeld sind in allen vier Fällen gleichbedeutend. Statistiken zu Boni finden Sie auf Statista.

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Wie wirkt sich ein Branchenzuschlag auf Weihnachts- und Urlaubsgeld in der Zeitarbeit aus?

Ein oft nicht berücksichtigter Faktor in Bezug auf Sonderzahlungen ist der sogenannte Branchenzuschlag. Dies ist ein Zuschlag, der auf Zeitarbeitskräfte in bestimmten Industriezweigen wie Metall, Chemie oder der Automobilindustrie angewendet wird. Es garantiert Ihnen, dass Ihr Stundenlohn auf das Niveau des Stammpersonals angehoben wird, auch wenn dies schrittweise über einen längeren Zeitraum geschieht. Nun betrifft der Branchenzuschlag zwar primär den Stundenlohn, doch hat er auch indirekte Auswirkungen auf Weihnachts-oder Urlaubsgeld für Menschen in der Zeitarbeit. Das beeinflusst oft das gesamte Einkommensniveau, besonders dann, wenn bereits ein durchschnittliches Einkommen als Berechnungsgrundlage festgelegt wurde.

Einige Tarifverträge bestehen sogar darauf, dass Sie bei der Berechnung des Weihnachtsgelds Anspruch auf den Branchenzuschlag haben. Das bedeutet, dass jemand, der in einem tarifgebundenen Kundenbetrieb mit Branchenzuschlägen gearbeitet hat, nicht nur ein regelmäßiges Gehalt bekommt, sondern auch der Sonderzahlungsanspruch in einem tarifgebundenen Unternehmen steigt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Zeitarbeitnehmer über diese Zuschlagsregelungen und deren Auswirkungen auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld informiert sind, insbesondere, wenn Sie eine gut bezahlte Stelle in einem der zahlreichen Fertigungsbereiche haben.

Wann erfolgt die Auszahlung der Sonderzahlungen?

Die grundsätzlichen Auszahlungstermine haben die Tarifverträge festgelegt: 

  • Urlaubsgeld: Das Urlaubsgeld wird mit der Abrechnung für den Monat Juni fällig.
  • Weihnachtsgeld: Das Weihnachtsgeld wird mit der Abrechnung für den Monat November fällig.

Deshalb ist es für Sie sehr wichtig, dass zu diesen Zeitpunkten die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind, um die Zahlungen ausgezahlt zu bekommen.

Welche Rolle spielt die Betriebszugehörigkeit für Sonderzahlungen in der Zeitarbeit?

Ein weiteres entscheidendes Kriterium für die Zahlung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in der Zeitarbeit und allen Leiharbeitsmodelle ist die Dauer Ihrer Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma. Tarifverträge regeln das meist über die sogenannte Betriebszugehörigkeit – also die Dauer, die Sie ununterbrochen im selben Unternehmen arbeiten. In der Regel entstehen dort gestaffelte Ansprüche, also Ansprüche, die auf Dauer anwachsen.

Das sieht auf den ersten Blick schwierig aus und ist es auch, weil ein Mitarbeiter in der Zeitarbeit oft über Jahre bei derselben Zeitarbeitsfirma angestellt ist, obwohl er regelmäßig den Einsatzbetrieb wechselt. Genau da ist Kontinuität gefordert. Beachten Sie auch, dass manchmal auch kurze Unterbrechungen, inklusive unbezahlter Urlaub oder Krankheitszeit, keinen gleichen Anspruch haben. Lesen Sie im Tarifvertrag BAP oder iGZ unbedingt nach, unter welchen Prämissen ein Anspruch erlischt.

Wie profitieren Gewerkschaftsmitglieder zusätzlich?

Mitglieder von Gewerkschaften sind berechtigt, zusätzliche Sonderzahlungen zu erhalten. Abhängig von der Mitgliedsdauer und der Dauer der Betriebszugehörigkeit sind Mitglieder- Exzess Zahlungen wie folgt strukturiert:

  • Nach 6 Monaten: 100 € nach 6 Monaten, zusätzlich zum Urlaubsgeld und 100 € zusätzlich zum Weihnachtsgeld.
  • Im 2. und 3. Jahr: 200 € zusätzlich zum Urlaubsgeld, 350 € zusätzlich zum Weihnachtsgeld
  • Ab dem 4. Jahr: 350 € zusätzlich zum Urlaubsgeld, 500 € zusätzlich zum Weihnachtsgeld

Diese Zahlungen müssen rechtzeitig beantragt werden. Es gibt auch Beschränkungen im Falle von Kündigung und bezüglich der anteiligen Bezahlung bei Teilzeitarbeit.

Was passiert bei Kündigung oder Teilzeitbeschäftigung?

Es ist wichtig zu wissen, was passiert, wenn man in diesem Vertragsverhältnis kündigt. Hier ein paar Punkte dazu:

  • Kündigung: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung rechtmäßig gekündigt wurde, haben Sie rechtlich keinen Anspruch auf Sonderzahlungen.
  • Teilzeitbeschäftigung: Für den Fall, dass Ihr Arbeitsvertrag in Teilzeit abgeschlossen wurde, haben Sie anteilig Anspruch auf die Sonderzahlung entsprechend dem Prozentsatz Ihrer vereinbarten Arbeitszeit, wie im Vertrag festgehalten.

All dies sind wichtige Faktoren, die berücksichtigt werden sollten, wenn Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Sonderzahlungen haben.

Wie unterstützt Zeitarbeit International bei Fragen zu Sonderzahlungen?

Zeitarbeit International ist ein erfahrener Partner von Zeitarbeitnehmern, vor allem für Arbeitnehmer aus Osteuropa. Wir bieten umfassende Unterstützung und Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen und Sonderzahlungen sowie Fragen über das Weihnachtsgeld und den Jahresurlaub. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte zu kennen und sie im Zweifelsfall auch durchzusetzen. Über uns >>>

Im Rahmen der Zeitarbeit haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Die Höhe und Auszahlungsmodalitäten sind in den Tarifverträgen festgelegt und hängen von Ihrer Betriebszugehörigkeit ab. Zusätzlich können Gewerkschaftsmitglieder Extrazahlungen erhalten. Es ist wichtig, die Bedingungen und Fristen zu kennen, um Ihre Ansprüche zu erfüllen.


Haben Sie noch Fragen?

Erhalte ich als Zeitarbeiter Weihnachtsgeld?

Ja, wenn Sie mindestens sechs Monate ununterbrochen bei Ihrem Zeitarbeitgeber beschäftigt sind und Ihr Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht gekündigt ist.

Wann wird im November das Weihnachtsgeld gezahlt? 

Das Weihnachtsgeld wird im Rahmen der Abrechnung für den Monat November ausgezahlt, meistens am 30. November, je nach Vertrag.

Kann ich Urlaubsgeld bekommen? 

Ja, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Mindestens sechs Monate ununterbrochene Beschäftigung und ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Wie viel Weihnachtsgeld gibt es in der Zeitarbeit? 

Die Höhe beträgt meistens 200 € nach sechs Monaten, 300 € für das 2. Jahr und das dritte sowie 400 € für das vierte. Hier ist es allerdings wichtig, immer in den Vertrag reinzuschauen, da dies je nach Vertragsart anders sein kann.

Gibt es Urlaubsgeld in der Zeitarbeit nach Tarifvertrag?

Ja, BAP und iGZ regeln das Urlaubsgeld im Tarifvertrag; die Auszahlung erfolgt meistens im Juni.

Gibt es einen Unterschied in Hinsicht Weihnachtsgeld, in der IGZ und der BAP?

Beide Tarifverträge enthalten ähnliche Bedingungen, können sich jedoch in den spezifischen Parametern und Zahlen geringfügig unterscheiden.

Gibt es in der Zeitarbeit Weihnachtsgeld trotz Kündigung?

Nein, das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung darf nicht gekündigt sein.

Zahlt jede Zeitarbeitsfirma Weihnachtsgeld?

Nur tarifgebundene Unternehmen oder solche, die freiwillig entsprechende Regelungen eingeführt haben, zahlen Weihnachtsgeld.

Bekommen Leiharbeiter Urlaubsgeld automatisch?

Nein, nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen gibt es für Weihnachtsgeld für Zeitarbeit?

Mindestens sechs Monate ununterbrochene Beschäftigung und ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung.